Leistungen

Krankengymnastik

Unter Krankengymnastik versteht man eine Form spezifischen Trainings mit dem Ziel, die Bewegungs-und Funktionsfähigkeit des menschlichen Bewegungsapparates wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.

Manuelle Therapie

Die Manuelle Therapie ist ein medizinisches Verfahren, bei der durch spezifische Untersuchungsmethoden, gezielt Beschwerden oder Störungen am menschlichen Bewegungsapparat, insbesondere an Gelenken, Muskeln und Nerven, ausfindig gemacht werden sollen. Durch spezielle Handgriffe sollen die Beschwerden des Patienten behoben werden.

Sektoraler Heilpraktiker

Durch die Zusatzqualifikation zum sektoralen Heilpraktiker können Sie die Praxis ohne Heilmittelverordnung durch einen Arzt aufsuchen. Der Physiotherapeut kann hierdurch bereits eine Krankheitsdiagnose vornehmen.

Manuelle Lymphdrainage

Bei der manuellen Lymphdrainage handelt es sich um eine Form der physikalischen Therapie zur Behandlung von Schwellungen (sog. Ödeme) nach Traumata oder Operationen. Besonders häufig wird die manuelle Lymphdrainage nach einer Tumorerkrankung bzw. Lymphknotenentfernung verordnet.

PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Faszilitation)

Diese Behandlungsmethode hat das Ziel, die Leistung der Nerven und Muskeln durch Stimulation der Gelenk- und Muskelrezeptoren (sog. Propriozeptoren) zu verbessern. Besonders bei neurologischen, aber auch orthopädisch/chirurgischen Krankheitsbildern wird diese Technik häufig eingesetzt.

Bobath

Dieses Konzept ist speziell für Menschen mit Störungen des ZNS ausgelegt. Die Patienten sollen befähigt werden, ihre gelähmten Körperareale wieder zu beachten, sie in ihre Alltagsaktivitäten zu integrieren und somit Kontrolle insbesondere über ihren Rumpf zu bekommen.

CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion)

Bei der Craniomandibulären Dysfunktion handelt es sich um eine Fehlregulation des Kiefergelenkes sowie der daran beteiligten Muskeln und Knochen. Innerhalb der physiotherapeutischen Behandlung wird an der Entspannung der Kiefergelenksweichteile sowie der funktionellen und segmentalen Mobilität des Kiefergelenkes und der Halswirbelsäule gearbeitet.

Personal Training

Personal Training ist eine Trainingsform im Eins-zu-Eins Kontakt, bei der der Trainer einen auf Sie abgestimmten, individuellen Trainingsplan erstellt. Nutzen Sie diese private Zusatzleistung als Ergänzung zu Ihrer Therapie. Wir beraten Sie hierzu jederzeit gerne.

Häufig gestellte fragen

Hier finden Sie eine Auflistung von häufig an uns gestellte Fragen

Wir bitten Sie, zu jedem Termin ein eigenes Handtuch mitzubringen. Mit Ihrer Initiative unterstützen Sie unsere hygienischen und ökologischen Überlegungen. Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr/e Therapeut/in wird Sie darauf, wenn notwendig, aufmerksam machen.

Die Dauer richtet sich nach dem Inhalt der Verordnung. Eine Krankengymnastik dauert beispielsweise 20 Minuten. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist es sinnvoll, ca. 5 Minuten vor dem festgelegten Termin in der Praxis zu sein. Das gibt uns die Zeit, alle Formalitäten im Vorfeld zu erledigen.

Ihr Hausarzt, Facharzt oder auch der Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.

Bei gesetzlich Versicherten sind wir verpflichtet, im Namen der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung / Zuzahlung einzufordern. Diese besteht aus der Verordnungsgebühr (10,- EUR) und einer prozentualen Zuzahlung. Entrichten Sie den Gesamtbetrag bitte an einem der ersten beiden Behandlungstage. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor. Tipp: Da Zuzahlungen einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreiten dürfen, sammeln Sie Ihre Belege! Weitere Informationen über die Befreiung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Für unsere Patienten bemühen wir uns stets, unsere Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Eine Absage sollte daher nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit die Gelegenheit besteht, den frei gewordenen Termin einem Patienten auf unserer Warteliste anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fernbleiben, sind wir gezwungen, Ihnen den versäumten Termin privat in voller Höhe in Rechnung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber erlaubt. 

In Ihrem eigenen Interesse: Bitte kommen sie pünktlich, da ansonsten die Behandlung nur verkürzt durchgeführt werden kann

Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung mit den Behandlungen beginnen. Wir sind verpflichtet, diese Anordnung der Krankenkassen einzuhalten. Berufsgenossenschaftliche Verordnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

Um den Therapieerfolg zu erhalten und/oder weiteren Beschwerden vorzubeugen, bieten wir Ihnen nach abgeschlossener Behandlung die Möglichkeit, weiterführende Maßnahmen, wie medizinisches Training und/oder Gesundheitskurse in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Unsere Räumlichkeiten befinden sich im 2. OG. Es gibt einen Fahrstuhl.